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DeutschPortuguês (Brasil)

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Anschrift

Kanzlei Grünewald & Curzel
Brauerknechtgraben 51
20459 Hamburg
Deutschland

Tel.: +49 (0)40 429 098 00
und +55 (0)11 371 745 11
Fax: +49 (0)40 429 098 03

Anerkennung von ausländischen Urteilen
Anerkennung von Scheidungsurteilen in Brasilien PDF Drucken

Scheidungen, die im Ausland durchgeführt wurden, sind, anders als Eheschließungen, in Brasilien nicht automatisch anerkannt. Eine ausländische Eheschließung kann in der Regel einfach beim Konsulat oder dem Personen­­standsregister in Brasilien registriert werden. Eine ausländische Ehescheidung hingegen, entfaltet in Brasilien (von bestimmten Ausnahmen abgesehen) nur Wirkungen, wenn sie in einem speziellen Verfahren vom Oberen Gerichtshof (Superior Tribunal de Justiça) in Brasília anerkannt wurde. Dieses Verfahren nennt man auf portugiesisch "Homologação de Sentença Estrangeira", in Scheidungsfällen einfach "Homologação de divórcio".

Die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in Brasilien ist in bestimmten Situationen von entscheidender Bedeutung. Sofern ein brasilianischer (ex-)Ehepartner z.B. erneut heiraten möchte, verlangen sowohl deutsche als auch brasilianische Standesämter, dass eine vorherige Scheidung zunächst anerkannt wird. Ein brasilianischer Staatsbürger kann also, auch wenn er sich in Deutschland hat scheiden lassen, in Deutschland erst wieder heiraten, nachdem die deutsche Scheidung in Brasilien anerkannt wurde. Unter bestimmten Umständen wird eine Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile auch von Nicht-Brasilianern gefordert. Sie ist stets notwendig, wenn eine erneute Ehe in Brasilien geschlossen werden soll. Auch eine nach der Scheidung erfolgte Namensänderung wird in Brasilien (z.B. für den Pass) erst nach einer „Homologação” der Scheidung anerkannt.

Das Anerkennungsverfahren kann nur von einem in Brasilien zugelassenen Rechtsanwalt betrieben werden. Die Kanzlei Grünewald & Curzel ist - als Sozietät einer in Brasilien zugelassenen Rechtsanwältin und eines deutschen Rechtsanwalts - eine der wenigen deutschen Kanzleien, die unmittelbar Urteilsanerkennungen in Brasilien betreiben können. Wir betreiben die Anerkennung Ihres Scheidungsurteils direkt von Deutschland aus per elektronischem Rechtsverkehr.

Anerkennung von Urteilen im elektronischem Rechtsverkehr

In brasilianischen Anerkennungsverfahren arbeiten wir mit dem im Jahr 2008 für den brasilianischen Oberen Gerichtshof (STJ) eingeführten System des elektronischen Rechtsverkehrs, welches durch das Gesetz über das elektronische Gerichtsverfahren geregelt wird. Mit diesem System können wir die Anerkennungsanträge in elektronischer Form einreichen, die Originalunterlagen verbleiben während dem Prozess in unserer Kanzlei.

Trotz des elektronischen Verfahrens erhalten Sie übrigens am Ende eine normale Anerkennungsentscheidung auf Papier vom Superior Tribunal de Justiça.

Notwendige Dokumente

Um die Anerkennung Ihres Scheidungsurteils durchzuführen, benötigen wir von Ihnen die folgenden Dokumente:

  1. eine Heiratsurkunde;
  2. das vollständige Scheidungsurteil mit Gründen und einem Rechtskraftvermerk, legalisiert durch das brasilianische Konsulat der Region, in der das Urteil erlassen wurde;
  3. eine Erklärung des Ex-Ehepartners, dass er der Anerkennung des Urteils in Brasilien zustimmt, mit beglaubigter Unterschrift. Ein Muster einer solchen Erklärung stellen wir Ihnen zur Verfügung.
  4. die Dokumente über eine eventuell nach der Scheidung erfolgte Namensänderung.
  5. eine auf unsere Kanzlei ausgestellte Vollmacht für das Anerkennungsverfahren.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, bevor Sie die entsprechenden Dokumente besorgen, so dass eventuell notwendige Einzelheiten geklärt werden können.

Tipp: sollten Sie sich momentan im Scheidungsverfahren befinden, kontaktieren Sie uns möglichst noch vor Abschluss des Verfahrens. Wir können unter Umständen wertvolle Tipps geben, die die spätere Anerkennung erleichtern. Auch wenn Sie als Rechtsanwalt eine Scheidung betreuen, die später in Brasilien anerkannt werden soll, beraten wir Sie gerne hinsichtlich der zur Erleichterung der Anerkennung notwendigen Punkte.

Legalisierung der Dokumente durch das Konsulat

Sämtliche Dokumente, die nicht bereits in Brasilien erstellt wurden, müssen durch das für den Ausstellungsort zuständige brasilianische Konsulat legalisiert werden. Die Legalisierung kann der Interessent direkt bei dem Konsulat, gegen Zahlung einer festgesetzten Gebühr, entweder persönlich oder per Post beantragen.

Nähere Informationen zur Legalisierung von Dokumenten finden Sie, für die 3 brasilianischen konsularischen Vertretungen jeweils auf deren Webseiten:

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Dokumente ggf. von einer besonderen deutschen Behörde vorlegalisiert werden müssen.

Übersetzung durch einen in Brasilien vereidigten Übersetzer

Für das Anerkennungsverfahren ist es notwendig, dass alle nicht portugiesischsprachigen Dokumente durch einen in Brasilien vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Der Übersetzer muss in einem brasilianischen Handelsregister (Junta Comercial) eingetragen sein. Dies bedeutet, dass die Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer nicht ausreichend ist.

Die Übersetzung kann direkt vom Mandanten in Auftrag gegeben werden. Es ist jedoch ratsam, dass Sie uns die zu übersetzenden Dokumente vorher zur Prüfung zukommen lassen. So verhindern Sie, dass unter Umständen zusätzliche Übersetzungskosten anfallen. Wir empfehlen, sich bei der Auswahl eines Übersetzers den Listen der deutschen diplomatischen Vertretungen in Brasilien oder direkt denen der jeweiligen Junta Comercial zu bedienen. Für den Bundesstaat São Paulo erhalten Sie entsprechende Informationen beim deutschen Generalkonsulat São Paulo bzw. auf der Webseite der Junta Comercial do Estado de São Paulo.

Wir können Ihnen auch anbieten, die Übersetzung durch unsere Kanzlei an eine Übersetzerin weiterzuleiten, mit der wir regelmäßig zusammenarbeiten.

Bearbeitungszeit

Der brasilianische Obere Gerichtshof (STJ) benötigt derzeit ca. 4 Monate für die Entscheidung über die Anerkennung von ausländischen Ehescheidungen im elektronischen Verfahren, soweit alle Dokumente in Ordnung sind und eine Einverständniserklärung des Ex-Ehepartners vorliegt. Ohne eine solche Einverständniserklärung ist mit einer wesentlich längeren Verfahrensdauer zu rechnen.

Nachdem die Entscheidung des STJ rechtskräftig geworden ist, wird eine so genannte „carta de sentença” (ein beglaubigter Aktenauszug) erstellt, der vom Gerichtspräsidenten zu unterzeichnen ist. Dieser Verfahrensabschnitt dauert noch einmal ca. 4 bis 8 Wochen.

Es sollte daher mit einer Verfahrensdauer von ca. 6 Monaten ab Einreichung des vollständigen Antrages gerechnet werden.

Kosten

Die Auslagen für die Übersetzungen variieren stark je nach Anzahl und Länge der zu übersetzenden Dokumente. Auch die Kosten für Beglaubigungen, Vorlegalisierungen und Legalisierungen hängen von der im konkreten Einzelfall notwendigen Anzahl der Dokumente ab. Daneben fallen Gerichtskosten, Kosten für die "carta de sentença" und deren Versand nach Deutschland an.

Da aufgrund des elektronischen Verfahrens keine Ausgaben für einen Prozessvertreter vor Ort in Brasília notwendig sind, können wir billiger als viele unserer Konkurrenten arbeiten. Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns bitte per Email ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) oder telefonisch unter 040/42909800 (in Brasilien unter 011/37174511), wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.